
Der Alleinauftrag wird selten im Wohnzimmer entschieden, sondern davor: Eigentümer googeln, prüfen Bewertungen und Website — und laden nur ein, wem sie schon vertrauen.
Einfacher Alleinauftrag: per AGB wirksam, 6 Monate Laufzeit sind laut BGH angemessen. Qualifizierter Alleinauftrag (kein Verkauf am Makler vorbei): nur als echte Individualvereinbarung.
Sieben Argumente überzeugen Eigentümer besser als jede Rabatt-Diskussion — das stärkste ist die Tätigkeitspflicht, die nur der Alleinauftrag auslöst.
Textform, Widerrufsbelehrung und (seit 19. Juni 2026) der Widerrufsbutton bei Online-Abschluss entscheiden darüber, ob dein Provisionsanspruch am Ende hält.
Die 14 Tage nach der Unterschrift sind keine Wartezeit, sondern deine Bewährungsphase — was du bis dahin lieferst, entscheidet über Widerruf oder Weiterempfehlung.
Der Termin lief gut. Der Eigentümer hat genickt, Kaffee nachgeschenkt, deine Bewertung gelobt. Zum Abschied: „Wir überlegen es uns." Zwei Wochen später steht sein Haus auf dem Portal — bei drei Maklern gleichzeitig, und du bist einer davon.
Kein Alleinauftrag. Kein Fehler in deiner Präsentation. Der Eigentümer hatte sich entschieden, bevor du geklingelt hast — nicht für dich, sondern gegen das Risiko, sich festzulegen.
Das ist kein Versagen, sondern ein Systemproblem: Die meisten Makler kämpfen um den Alleinauftrag im Wohnzimmer, während die Entscheidung im Browser fällt. Wir haben 228 rankende Makler-Seiten vermessen und sehen in unseren Audits dasselbe Muster: Wer den Alleinauftrag als Makler regelmäßig bekommt, hat die Vorentscheidung gewonnen, bevor der erste Termin stattfand. Dieses Playbook zeigt dir diese Vorentscheidung, die Ersttermin-Vorbereitung, sieben Argumente, vier Einwände — und was im Vertrag stehen muss, damit deine Provision hält.
Beim einfachen Alleinauftrag verzichtet der Eigentümer darauf, weitere Makler zu beauftragen, darf aber selbst einen Käufer finden. Beim qualifizierten Alleinauftrag verpflichtet er sich zusätzlich, jeden Interessenten an dich zu verweisen — auch den Nachbarn, der von selbst klingelt. In beiden Fällen übernimmst du eine echte Tätigkeitspflicht. Der einfache Alleinauftrag ist per AGB wirksam, der qualifizierte nur als individuell ausgehandelte Vereinbarung.
| Auftragsart | Der Eigentümer darf … | Du musst … | Per AGB wirksam? | Für dich heißt das |
|---|---|---|---|---|
| Allgemeinauftrag | beliebig viele Makler beauftragen und selbst verkaufen | nichts — du darfst tätig werden | ja | Wettrennen um denselben Käufer, Vorleistung ungesichert |
| Einfacher Alleinauftrag | selbst verkaufen, aber keinen zweiten Makler einschalten | aktiv vermarkten (Tätigkeitspflicht) | ja — 6 Monate sind regelmäßig angemessen (BGH, 28.05.2020, I ZR 40/19) | planbare Vermarktung, Restrisiko Privatverkauf |
| Qualifizierter Alleinauftrag | weder zweiten Makler beauftragen noch am Makler vorbei verkaufen | aktiv vermarkten, meist mit Reporting | nein — nur individuell (BGH, 27.03.1991, IV ZR 90/90) | volle Vermarktungshoheit, höchste Hürde im Gespräch |
Merk dir den Kern: Der Alleinauftrag ist kein Gefallen, den der Eigentümer dir tut. Er ist der einzige Vertragstyp, der dich rechtlich zur Leistung verpflichtet. Genau das machst du im Gespräch zum Argument.
Weil Eigentümer die Auswahl vor dem ersten Kontakt treffen. Bevor jemand dich anruft, hat er dich gegoogelt, deine Bewertungen gelesen und deine Website mit zwei anderen verglichen. Wer dort unsichtbar oder austauschbar wirkt, wird gar nicht eingeladen — oder nur als Vergleichsangebot. Der Alleinauftrag geht an den, dem der Eigentümer schon vertraut, wenn er die Tür öffnet.
Die Zahlen aus unserer Messung: 95,6 % der Makler-Seiten, die in ihrer Stadt vorn ranken, sind Leistungsseiten mit klarem Angebot — kein Blog, keine Bildergalerie. Ihr häufigstes Thema ist mit 63,6 % die Immobilienbewertung, also exakt der Einstieg, über den ein Verkäufer seinen Makler sucht. Ihr Google-Profil zeigt im Median 4,9 Sterne bei 138 Bewertungen, mit etwa einer neuen pro Monat. Der Eigentümer sieht diese Signale in dreißig Sekunden.
Deshalb der ehrliche Selbstcheck: Steht deine Seite bei „Immobilienbewertung [deine Stadt]" auf der ersten Seite — oder ein Portal? Wie viele Bewertungen hat dein stärkster Wettbewerber, und wie alt ist deine letzte? Beantwortet deine Website „Warum dieser Makler?" in den ersten Sekunden? Wenn du zweimal zögerst, liegt dein Alleinauftrags-Problem nicht im Wohnzimmer. Eine Makler-Website, die Eigentümer vor dem Termin überzeugt, und ein Google-Unternehmensprofil mit Bewertungs-Takt sind der Teil des Alleinauftrags, der vor dem Alleinauftrag passiert.
Der Alleinauftrag wird nicht im Wohnzimmer gewonnen. Er wird dort nur noch unterschrieben.
Indem du den Termin in drei Schritte zerlegst: eine Vorab-Mail, die deine Arbeitsweise zeigt, bevor du im Haus stehst; eine Unterlagen-Liste, die dem Eigentümer sofort demonstriert, wie viel ein Verkauf wirklich verlangt; und einen Vermarktungsplan mit Terminen statt Versprechen. Wer so vorbereitet auftritt, muss den Alleinauftrag nicht erbitten — der Eigentümer fragt selbst, wie es weitergeht.
Schritt 1: Die Vorab-Mail (48 Stunden vor dem Termin). In den USA heißt das „Pre-Listing-Paket", in Deutschland macht es fast niemand — egal, ob der Kontakt über deine Website, eine Empfehlung oder einen Tippgeber kam. Inhalt: Ablauf, benötigte Unterlagen, zwei anonymisierte Referenzverkäufe aus dem Umfeld, Hinweis auf deine begründete Preisempfehlung. Die Mail zeigt Struktur — und wer Unterlagen zusammensucht, ist bereits investiert.
Schritt 2: Die Unterlagen-Checkliste. Frag nach diesen Dokumenten — und erklär bei jedem, warum Käufer oder Bank es sehen wollen:
Diese Liste ist dein stärkstes stilles Argument. Der Eigentümer, der eben noch dachte „das mache ich notfalls selbst", sieht zwölf Punkte, von denen er acht nicht kannte — und merkt, wie viele Schichten darunter liegen.
Schritt 3: Der Vermarktungsplan mit Kalender. Kein „wir kümmern uns um alles", sondern: Fotos am Tag X, Exposé am Tag Y, Vermarktungsstart am Tag Z, erstes Reporting. Ein Plan mit Daten macht aus dem Alleinauftrag eine überprüfbare Vereinbarung — und diesen Plan garantierst du nur, wenn du allein verantwortlich bist.
Sieben Argumente überzeugen Eigentümer besser als jede Preisdiskussion: die Tätigkeitspflicht als Leistungsgarantie, der begrenzte Käuferpool, der Preisschaden durch Mehrfachinserate, die einheitliche Verhandlungslinie, die gesetzlich begrenzte Laufzeit, das Widerrufsrecht als Sicherheitsnetz und dein Reporting als Kontrollinstrument. Sie funktionieren, weil jedes aus der Perspektive des Eigentümers formuliert ist — nicht aus deiner.
Die Reihenfolge zählt: 1 bis 4 erklären den Nutzen, 5 bis 7 nehmen die Angst vor der Bindung. Wer mit der Bindung anfängt, verteidigt sich. Wer mit dem Nutzen anfängt, berät.
Die vier Einwände, die in fast jedem Eigentümer-Gespräch fallen: „Mehrere Makler bringen mehr Reichweite", „Ich will mich nicht binden", „Ich habe selbst schon jemanden an der Hand" und „Der andere macht es für weniger Provision". Alle vier haben denselben Kern: Der Eigentümer will Kontrolle behalten. Wer das versteht, antwortet nicht mit Gegenargumenten, sondern gibt ihm Kontrolle zurück — innerhalb des Alleinauftrags.
„Mehrere Makler bringen mehr Reichweite." — „Sie erreichen dieselben Käufer dreimal, und die sehen drei Preise. Reichweite entsteht dort, wo Käufer suchen. Ich zeige Ihnen, wo meine Interessenten herkommen." Dann zeigst du es: Website-Anfragen, Suchkundenregister, Portal-Reporting.
„Ich will mich nicht binden." — „Deshalb steht die Laufzeit im Vertrag, deshalb haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht, und deshalb bekommen Sie alle zwei Wochen Zahlen. Wenn ich nicht liefere, sehen Sie das früh."
„Ich habe selbst schon jemanden an der Hand." — „Dann prüfen wir schnell, ob er finanziert ist und was er zahlt. Beim einfachen Alleinauftrag dürfen Sie an ihn verkaufen. Ich sorge dafür, dass er nicht Ihr einziges Angebot bleibt."
„Der andere macht es für weniger Provision." — „Dann fragen Sie ihn, was er dafür weglässt." Und dann zählst du auf, was du nicht weglässt: Unterlagen-Prüfung, Preisbegründung, Käuferqualifizierung, Reporting. Wer über Provision verhandelt, bevor der Nutzen klar ist, hat die Reihenfolge verloren — nicht den Kunden.
Ehrlicher Hinweis: Die Skripte funktionieren nur, wenn das, was du zeigst, existiert. Der Reichweite-Einwand braucht nachweisbare Eigentümer-Leads aus eigenen Kanälen statt gekaufter Kontakte. Sonst ist das beste Skript eine Behauptung.
Fünf Dinge entscheiden, ob dein Alleinauftrag vor Gericht Bestand hat: Textform bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, eine klar bestimmte Laufzeit mit Kündigungsregel im Hauptvertrag, die Individualvereinbarung beim qualifizierten Alleinauftrag, eine korrekte Widerrufsbelehrung — und seit dem 19. Juni 2026 der Widerrufsbutton, wenn du online abschließt. Was hier fehlt, kostet dich im Streitfall nicht Punkte, sondern die gesamte Provision.
Das ist der Rahmen, keine Rechtsberatung: Lass deinen Vertragstext von einem Fachanwalt für Maklerrecht oder deinem Verband prüfen — und nach jeder Gesetzesänderung erneut. Ein Alleinauftrag, der im Gespräch überzeugt, aber vor Gericht kippt, ist der teuerste Vertrag, den du schließen kannst.
Du lieferst sichtbar, bevor die Widerrufsfrist abläuft: Unterlagen geprüft, Fotos gemacht, Exposé freigegeben, erste Interessenten aus deinem Bestand angesprochen, erstes Reporting verschickt. Die 14 Tage sind keine Wartezeit, sondern der Moment, in dem der Eigentümer entscheidet, ob er richtig lag — und ob er dich weiterempfiehlt.
Praktisch: Tag 1 Bestätigung mit Zeitplan, Tag 3 Fototermin, Tag 7 Exposé-Freigabe, Tag 10 Vermarktungsstart, Tag 14 erstes Reporting. In diesen zwei Wochen entsteht, was den nächsten Alleinauftrag bringt: seine Bewertung, seine Empfehlung an den Nachbarn. Die Gewinner in unserer Messung kommen nicht zufällig auf eine neue Google-Bewertung pro Monat. Sie bauen den Moment ein, in dem der Kunde sie schreibt.
Drei Dinge kannst du vor deinem nächsten Eigentümer-Termin selbst umsetzen: die Vorab-Mail mit Ablauf und Unterlagenliste, die sieben Argumente in der richtigen Reihenfolge — Nutzen zuerst, Bindung danach — und die Vertragsprüfung durch einen Fachanwalt, damit Laufzeit, Kündigung und Widerrufsbelehrung halten. Das kostet nichts außer Vorbereitung, und nichts davon halten wir geheim.
Die andere Hälfte des Alleinauftrags passiert, bevor du eingeladen wirst. Ob deine Seite bei „Immobilienbewertung [deine Stadt]" vorn steht, welche Wortzahl und Ortsseiten sie dafür in deiner Stadtgröße braucht, wo dein Bewertungs-Median im Vergleich zum stärksten Wettbewerber liegt — das sind Messaufgaben. Im Blindflug gewinnst du Alleinaufträge nur bei Eigentümern, die dich ohnehin kannten.
Genau diese Messung nehmen wir dir ab: Buch dir die kostenlose Potenzial-Analyse für deinen Standort. Du erfährst, was ein Eigentümer sieht, wenn er dich googelt, wo Wettbewerber dir die Einladung wegnehmen und in welcher Reihenfolge sich der Aufbau lohnt. Danach weißt du, was zu tun ist — ob mit uns oder ohne uns. Und wenn wir dir nicht helfen können, sagen wir dir auch das.
Stand: September 2026 · Autor: Milan Schuster, EstatePartner
Wie lange darf ein Alleinauftrag für Makler laufen?
Beim einfachen Alleinauftrag gelten sechs Monate laut Bundesgerichtshof als regelmäßig angemessen, mit zulässiger Verlängerung um jeweils drei Monate, sofern die Kündigungsmöglichkeit klar im Hauptvertrag steht (BGH, 2020). Längere Erstlaufzeiten brauchen eine Begründung im Objekt, etwa bei Gewerbe- oder Spezialimmobilien. Unbegrenzte Laufzeiten sind unzulässig.
Darf der Eigentümer beim Alleinauftrag selbst verkaufen?
Beim einfachen Alleinauftrag ja — er verzichtet nur auf weitere Makler. Beim qualifizierten Alleinauftrag nein: Er verpflichtet sich, Interessenten an dich zu verweisen und nicht an dir vorbei zu verkaufen. Diese Verpflichtung ist nur wirksam, wenn sie individuell vereinbart wurde, nicht als vorformulierte Klausel in deinen Geschäftsbedingungen.
Was passiert, wenn der Eigentümer trotz Alleinauftrag einen zweiten Makler beauftragt?
Er verletzt den Vertrag, haftet aber in der Regel nur, wenn es tatsächlich zum Verkauf kommt — und dann meist auf Ersatz deiner vergeblichen Aufwendungen. Die volle Provision bekommst du nur, wenn du nachweisen kannst, dass du innerhalb der Laufzeit selbst einen kaufbereiten Interessenten gestellt hättest. Dokumentiere deine Tätigkeit deshalb lückenlos.
Brauche ich für den Alleinauftrag eine Unterschrift?
Nicht zwingend. Für Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt Textform, also eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger — eine E-Mail mit klarer Bestätigung reicht (§ 656a BGB). Für Beweiszwecke ist ein unterschriebenes Dokument oder eine Signatur-Lösung trotzdem der sichere Weg, gerade beim qualifizierten Alleinauftrag mit individuell verhandelten Klauseln.
Muss ich dem Eigentümer wirklich das Widerrufsrecht erklären?
Ja, sobald der Vertrag bei ihm zu Hause, per E-Mail, Telefon oder online geschlossen wird und er Verbraucher ist. Ohne korrekte Belehrung läuft die Frist zwölf Monate und 14 Tage — und du verlierst bei Widerruf den Anspruch auf Wertersatz für bereits geleistete Arbeit. Die Belehrung ist kein Verkaufshindernis, sondern ein Vertrauensargument.
Wie überzeuge ich einen Eigentümer, der schon einen Interessenten hat?
Indem du den Interessenten prüfst statt ihn zu bekämpfen: Ist er finanziert, wie viel bietet er, wie ernst ist die Absicht? Beim einfachen Alleinauftrag darf der Eigentümer an ihn verkaufen. Dein Angebot: Du sorgst dafür, dass dieser eine Interessent nicht das einzige Angebot bleibt — und der Preis dadurch nicht nach unten verhandelt wird.
Was gehört in ein gutes Reporting beim Alleinauftrag?
Feste Zahlen in festem Rhythmus: Anfragen je Kanal, durchgeführte Besichtigungen, Feedback der Interessenten, Preisreaktion des Markts und der nächste Schritt. Alle zwei Wochen, schriftlich, eine Seite. Ein Eigentümer, der diese Zahlen bekommt, braucht keinen zweiten Makler als Kontrollinstanz — und schreibt am Ende eher die Bewertung, die dir den nächsten Auftrag bringt.