Illustration: Rechnung halb navy, halb gold neben einem Haus – BAFA-Zuschuss deckt die Hälfte

BAFA-Förderung für Immobilienmakler: Was der Staat zahlt und was nicht (2026)

Milan Schuster
September 10, 2026

Die BAFA fördert Unternehmensberatung, keine Umsetzung: bezuschusst wird die Analyse- und Konzeptarbeit eines registrierten Beraters, nicht der Bau deiner Website, keine Software und keine Werbemittel.

Zuschuss: 50 % der Beratungskosten (max. 1.750 €) in den alten Ländern, Berlin und Leipzig; 80 % (max. 2.800 €) in den neuen Ländern sowie Lüneburg und Trier. Bemessungsgrundlage 3.500 € je Beratung.

Bis zu zwei Beratungen pro Jahr, fünf bis Ende 2026. Die Richtlinie läuft für Anträge nur noch bis 31. Dezember 2026.

Die Reihenfolge ist entscheidend: Antrag → Informationsschreiben → erst dann Vertrag und Beratungsbeginn. Ein früher unterschriebener Beratungsvertrag kostet die gesamte Förderung.

Verwendungsnachweis spätestens 6 Monate nach dem Informationsschreiben: Bericht, Rechnung, Kontoauszug. Barzahlung, Verrechnung oder Vorfinanzierung durch den Berater sind ausgeschlossen.

„Hätte man ja die Hälfte mitnehmen können." Der Satz stammt von einem Makler, der seine Website längst bezahlt hatte, als er zum ersten Mal von der BAFA-Förderung hörte. Das ist kein Einzelfall. In fast jedem unserer Erstgespräche kommt die Frage nach Fördermitteln, aber fast nie eine klare Vorstellung davon, was gefördert wird, wie viel und in welcher Reihenfolge.

Das ist verständlich. Die Förderrichtlinie hat acht Seiten Behördendeutsch, das Programm hieß bis 2022 anders, und die meisten Ratgeber stammen von Beratern, die daran verdienen. Was fehlt, ist eine Anleitung aus Makler-Sicht: was die BAFA-Förderung bezuschusst, wie hoch der Zuschuss in deiner Region ist, welcher Berater infrage kommt, wie der Antrag läuft und welche sechs Fehler die Förderung kosten.

Was fördert die BAFA, und was nicht?

Die BAFA fördert Unternehmensberatung, keine Umsetzung. Bezuschusst wird die konzeptionelle Beratung eines registrierten Beraters zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen deiner Unternehmensführung, also Analyse, Schwachstellen, Handlungsempfehlungen mit Bericht. Nicht gefördert werden der Bau deiner Website, Software, Werbemittel, Rechts- und Steuerberatung, Gutachten und Fördermittelberatung selbst (BAFA, Förderrichtlinie 2023–2026).

Für Makler heißt das: Eine Standort- und Positionierungsberatung ist förderfähig: welche Orte sich lohnen, wie deine Website gegen die Wettbewerber steht, in welcher Reihenfolge Maßnahmen von der Sichtbarkeit über das Tippgeber-System bis zum Alleinauftrags-Prozess greifen. Das Programmieren der Seite, das Fotoshooting und die Anzeigen sind es nicht.

Förderfähig (Beratung)Nicht förderfähig
Analyse deiner Sichtbarkeit, deines Standorts, deiner WettbewerberErstellung der Website, Texte, Fotos, Anzeigen
Positionierungs- und Marketingkonzept mit HandlungsempfehlungenSoftware, Tools, CRM-Lizenzen, Hosting
Digitalisierungs-, Prozess- und OrganisationsberatungSeminare, Workshops, Gruppenveranstaltungen
Strategie zur Akquise und Kundenbindung, dokumentiert im BeratungsberichtRechts-, Steuer- und Versicherungsfragen, Gutachten
Einzelberatung bis maximal fünf BeratungstageBeratung, die auf den Kauf von Leistungen zielt, die der Berater selbst verkauft (Neutralitätsgebot)

Die letzte Zeile ist die wichtigste, und sie wird selten erwähnt. Die Richtlinie schließt Beratungen aus, „deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden". Eine Beratung, die nur das Vorspiel zum eigenen Website-Angebot ist, ist keine förderfähige Beratung. Eine echte Analyse, die für sich steht und mit der du auch woanders bauen könntest, schon.

Gefördert wird die Beratung vor dem Website-Projekt, nicht die Website selbst.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für Makler?

Der Zuschuss richtet sich nach dem Standort deiner Betriebsstätte: In den alten Bundesländern sowie in Berlin und Leipzig übernimmt die BAFA 50 % der Beratungskosten, maximal 1.750 € je Beratung. In den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier sind es 80 %, maximal 2.800 €. Bemessungsgrundlage sind höchstens 3.500 € Beratungshonorar netto inklusive Auslagen; die Umsatzsteuer zählt nicht mit (Förderrichtlinie, Nr. 5.2).

Pro Unternehmen sind bis zu zwei Beratungen pro Jahr möglich und maximal fünf in der gesamten Laufzeit der Richtlinie. Die Richtlinie läuft aus: Gefördert werden nur Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden (Nr. 8). Ein Nachfolgeprogramm ist Stand September 2026 nicht bekannt.

Standort deiner BetriebsstätteFördersatzMax. Zuschuss je BeratungMax. bei 2 Beratungen im Jahr
Alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig50 %1.750 €3.500 €
Neue Bundesländer, Regionen Lüneburg und Trier80 %2.800 €5.600 €

Ein Rechenbeispiel aus dem Westen: Zwei in sich abgeschlossene Beratungen (etwa eine Standort- und Sichtbarkeitsanalyse im Frühjahr und ein Akquise- und Prozesskonzept im Herbst) kosten je 3.500 € netto. Du zahlst beide Rechnungen vollständig, reichst die Verwendungsnachweise ein und bekommst 2 × 1.750 € = 3.500 € zurück. Dein Eigenanteil an 7.000 € Beratung: 3.500 €. Im Osten läge er bei 1.400 €.

Zwei Punkte werden oft übersehen: Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel", einen Rechtsanspruch gibt es nicht (Nr. 5.2). Und du zahlst die volle Rechnung inklusive Umsatzsteuer vorab selbst, per Überweisung mit Kontoauszug. Barzahlung, Verrechnung oder Vorfinanzierung durch den Berater schließen die Förderung aus.

Wer ist antragsberechtigt, und welcher Berater darf beraten?

Antragsberechtigt bist du als Maklerunternehmen, wenn du rechtlich selbständig bist, Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland hast und unter die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen fällst: weniger als 250 Mitarbeitende und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme (Nr. 3.1). Ausgeschlossen sind Unternehmen in Insolvenz, Beratungsunternehmen selbst sowie Berater, die nicht bei der BAFA registriert sind.

Für praktisch jedes Maklerbüro ist die KMU-Hürde kein Thema. Wichtiger ist die Beraterseite. Beraten darf nur, wer bei der BAFA registriert ist. Voraussetzung dafür: selbständige Beratungstätigkeit mit mehr als 50 % des Umsatzes aus Unternehmensberatung, nachgewiesene Fähigkeiten und Zuverlässigkeit sowie ein dokumentiertes Qualitätssicherungssystem (Nr. 4.2). Ausgeschlossen sind Berater, die mit dir verbunden sind, etwa Gesellschafter, Mitarbeiter oder Angehörige.

Daraus folgt: Eine Agentur, die überwiegend Websites baut, erfüllt die 50-%-Regel meist nicht und braucht eine befristete Ausnahmegenehmigung. Wer dir „BAFA-gefördertes Webdesign" verspricht, sollte zwei Dinge zeigen können: seine Registrierung und einen Beratungsbericht, der auch ohne Website-Auftrag Bestand hätte. Frag nach beidem, bevor du unterschreibst.

Wie läuft der BAFA-Antrag Schritt für Schritt?

Der Antrag läuft komplett online über eine der Leitstellen an die BAFA, und die Reihenfolge ist zwingend: erst Antrag, dann Informationsschreiben, dann Vertrag und Beratung, dann Verwendungsnachweis. Wer den Beratungsvertrag vor dem Informationsschreiben unterschreibt, hat die Beratung im Sinne der Richtlinie begonnen und verliert die Förderung komplett (Nr. 7.2.2).

  1. Berater auswählen und Angebot einholen, aber nichts unterschreiben. Prüfe die Registrierung bei der BAFA und lass dir Beratungsgegenstand, Tagessatz und Berichtsumfang schriftlich als Angebot geben.
  2. Antrag online stellen über die Antragsplattform der BAFA, gerichtet an eine der Leitstellen (Auswahl frei). Angaben: Unternehmen, KMU-Status, Berater, Thema, geplante Kosten.
  3. Informationsgespräch (nur Pflicht, wenn dein Unternehmen zum Antragszeitpunkt jünger als ein Jahr ist): kostenloses Gespräch mit einem Regionalpartner, Bestätigungsschreiben aufheben.
  4. Informationsschreiben abwarten. Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen und schreibt dir, dass du beginnen darfst. In den Förderfällen, die wir begleitet haben, kam es meist innerhalb weniger Tage. Verbindlich ist nur: vorher kein Vertrag.
  5. Vertrag schließen, Beratung durchführen. Maximal fünf Beratungstage, nicht zwingend zusammenhängend. Am Ende steht der Beratungsbericht: Analyse, Schwachstellen, Handlungsempfehlungen mit Umsetzungsanleitung, Bezug zu den ESF-Querschnittszielen (Gleichstellung, Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit). Beide unterschreiben ihn.
  6. Rechnung vollständig überweisen, inklusive Umsatzsteuer, vom eigenen Konto, mit Kontoauszug als Beleg.
  7. Verwendungsnachweis einreichen, spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben: Verwendungsnachweisformular, EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, Grundrechte-Charta-Erklärung, unterschriebener Beratungsbericht, Rechnung, Kontoauszug (Nr. 7.2.3). Nach Prüfung durch Leitstelle und BAFA wird der Zuschuss an dich ausgezahlt; erfahrungsgemäß dauert das einige Wochen.

Der Ablauf ist kleinteilig. Förderungen scheitern selten an der Berechtigung, häufiger an der Reihenfolge und an den Unterlagen.

Welche 6 Fehler kosten die Förderung?

Sechs Fehler tauchen in fast jedem gescheiterten Fall auf: der Vertrag vor dem Informationsschreiben, ein nicht registrierter Berater, Umsetzung als Beratung deklariert, die verpasste Sechs-Monats-Frist, ein zu dünner Beratungsbericht und eine Zahlung, die nicht nachweisbar oder verrechnet ist. Jeder einzelne reicht, um den Zuschuss zu verlieren, und keiner lässt sich nachträglich heilen.

  1. Vertrag oder Kick-off vor dem Informationsschreiben. Der Vertragsabschluss gilt als Beratungsbeginn. Auch ein „Wir fangen schon mal an" ist zu früh.
  2. Berater ohne BAFA-Registrierung. Die Registrierung ist Voraussetzung, nicht Formsache. Frag nach dem Nachweis.
  3. Website-Bau als „Beratung" abgerechnet. Wer Design und Programmierung in eine Beratungsrechnung packt, riskiert Rückforderung. Die Richtlinie fördert Konzept, nicht Umsetzung, und verlangt Neutralität des Beraters.
  4. Frist verpasst. Sechs Monate nach dem Informationsschreiben müssen alle Unterlagen vollständig bei der Leitstelle sein. Wer die Beratung im Herbst startet, muss die Unterlagen bis zum Frühjahr vollständig haben.
  5. Bericht ohne Substanz. Ein Bericht ohne Analyse, Schwachstellen und konkrete Handlungsanleitung (oder ohne den ESF-Bezug) wird beanstandet. Zwei Seiten allgemeiner Aussagen reichen als Beratungsbericht nicht aus.
  6. Barzahlung, Verrechnung, Vorfinanzierung. Der Zuschuss setzt die vollständige, nachweisbare Überweisung vom eigenen Konto voraus. Skonto oder nachträgliche Rabatte kürzen die Bemessungsgrundlage und sind der BAFA anzuzeigen.

Ein siebter Punkt ist eine Grenze: Wer schon zwei geförderte Beratungen im Jahr oder fünf seit 2023 hatte, ist gesperrt. Plane die Reihenfolge deiner Themen vor dem ersten Antrag.

Wie baust du die Förderung in deine Website-Entscheidung ein?

Indem du die Reihenfolge umdrehst, die die meisten Makler wählen: erst die geförderte Analyse, dann die Entscheidung über die Umsetzung, statt erst die Website zu kaufen und dann nach Förderung zu suchen. Die Beratung liefert dir die Antworten, die vor jedem Website-Projekt fehlen, und sie steht für sich, egal bei wem du am Ende baust.

Zum Selbstcheck: Weißt du, welche Wortzahl deine Startseite in deiner Stadtgröße braucht? Für welche Nachbarorte sich eine eigene Seite lohnt? Wo dein Google-Profil gegen den stärksten Wettbewerber steht? In unserer Makler-Website-Studie 2026 haben wir 228 rankende Makler-Seiten vermessen: Die Gewinner liegen im Median bei 1.384 Wörtern, rund 40 Ortsnennungen und 4,9 Sternen bei 138 Bewertungen, wobei sich die Bänder je Stadtgröße unterscheiden. Diese Analyse muss eine förderfähige Beratung liefern: Situation, Schwachstellen, konkreter Plan.

Drei Regeln für die Praxis:

  • Analyse und Umsetzung trennen, vertraglich und zeitlich. Erst der geförderte Beratungsauftrag mit eigenem Bericht, danach eine separate Entscheidung über die Website, die auf diesen Messwerten aufbaut. Der Bericht ist dein Eigentum; du kannst ihn jedem Umsetzer vorlegen.
  • Cashflow einplanen. Du zahlst die Beratung vollständig vor, der Zuschuss kommt Wochen später. Außerdem wartet der Start auf das Informationsschreiben. Wer im Oktober loslegen will, stellt den Antrag im September.
  • Förderung ist kein Kaufgrund. 1.750 € Zuschuss machen ein unpassendes Konzept nicht besser. Am Ende zählt, ob die Seite Eigentümer bringt, wie in unserer Case Study aus Schwabach; dort spielte die Förderung für die Entscheidung keine Rolle.

Zu den Landesprogrammen: Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und andere fördern Digitalisierung mit eigenen, jährlich wechselnden Programmen, meist für Prozesse, IT-Sicherheit oder KI; Websites sind dort selten Fördergegenstand, und eine Kumulierung mit der BAFA ist ausgeschlossen (Nr. 2.2). Neutraler Einstieg: die Förderdatenbank des Bundes, gefiltert nach Bundesland. Worauf eine Website aufbauen muss und wie lange Sichtbarkeit braucht, steht im SEO-Guide für Immobilienmakler. Welche drei Wege es gibt, eine Makler-Website erstellen zu lassen, und was den Preis treibt, steht im Ratgeber Immobilienmakler-Website erstellen.

Was du jetzt tun kannst

Drei Dinge kannst du diese Woche klären: ob dein Vorhaben überhaupt Beratung ist oder Umsetzung; nur das erste ist förderfähig. Ob der Berater deiner Wahl bei der BAFA registriert ist und dir einen Bericht liefern würde, der auch ohne Folgeauftrag Bestand hat. Und wie viel Zeit du bis zum Start einplanst, denn Antrag und Informationsschreiben kommen vor jedem Vertrag. Das kostet nichts außer Sorgfalt.

Vor der Förderung steht eine andere Frage: Was muss eine Analyse für deinen Standort beantworten, damit sich die Website danach lohnt? Welche Wortzahl-Bänder gelten in deiner Stadtgröße, welche Orte tragen eine eigene Seite, in welcher Reihenfolge greifen die Maßnahmen? Diese Fragen lassen sich nur durch Messung beantworten, und genau diese Analysearbeit fördert die BAFA, nicht den Bau.

Diese Messung übernehmen wir: Buch dir die kostenlose Potenzial-Analyse für deinen Standort. Du erfährst, wo du stehst, was zu tun ist und in welcher Reihenfolge. Außerdem sagen wir dir offen, ob und wie eine förderfähige Beratung für dein Vorhaben Sinn ergibt. Danach entscheidest du, ob mit uns oder ohne uns. Wenn wir dir nicht helfen können, sagen wir dir das ebenfalls.

Stand: September 2026 · Autor: Milan Schuster, EstatePartner

Häufige Fragen

Zahlt die BAFA meine Makler-Website?

Nein. Die BAFA bezuschusst Unternehmensberatung, nicht die Umsetzung. Der Bau der Website, Texte, Fotos, Software und Anzeigen sind ausdrücklich nicht förderfähig. Gefördert wird die Beratung davor: Standort- und Sichtbarkeitsanalyse, Positionierungs- und Marketingkonzept mit dokumentierten Handlungsempfehlungen. Wer dir eine „geförderte Website" verspricht, vermischt zwei Dinge, die die Richtlinie trennt.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Immobilienmakler?

50 % der Beratungskosten, maximal 1.750 € je Beratung, in den alten Bundesländern, Berlin und Leipzig; 80 %, maximal 2.800 €, in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier. Bemessungsgrundlage sind bis zu 3.500 € netto. Bis zu zwei Beratungen pro Jahr sind möglich, maximal fünf bis Ende 2026.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Ja, Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist dein Unternehmen, und der Antrag läuft online über eine Leitstelle an die BAFA. Berater oder Dienstleister dürfen dich unterstützen und mit Vollmacht Unterlagen einreichen, aber Verwendungsnachweis, KMU-Erklärung und Bericht unterschreibst du persönlich. Achte darauf, dass die Beratung selbst nicht „überwiegend das Thema Fördermittel" hat; das ist ausgeschlossen.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Es gibt zwei Phasen: Das Informationsschreiben der Leitstelle kommt nach unserer Erfahrung oft innerhalb weniger Tage, manchmal dauert es länger. Die Auszahlung erfolgt erst nach vollständigem Verwendungsnachweis und Prüfung durch Leitstelle und BAFA; rechne mit mehreren Wochen. Plane die Beratung so, dass der Verwendungsnachweis bequem innerhalb der Sechs-Monats-Frist fertig ist.

Kann ich die BAFA-Förderung mit einem Landesprogramm kombinieren?

Nein, für dieselbe Beratung nicht. Die Richtlinie schließt Maßnahmen aus, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot). Was geht: die Beratung über die BAFA fördern lassen und eine getrennte Umsetzungsmaßnahme über ein Landesprogramm, sofern dieses Websites überhaupt fördert, was selten der Fall ist.

Gibt es die BAFA-Förderung 2027 noch?

Unklar. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2026; ein Nachfolgeprogramm war im September 2026 nicht angekündigt. Wer eine Beratung plant, sollte den Antrag im Jahr 2026 stellen. Der Verwendungsnachweis darf dann bis zu sechs Monate nach dem Informationsschreiben eingereicht werden.

Bin ich als Einzelmakler überhaupt ein förderfähiges Unternehmen?

Ja. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe mit Sitz in Deutschland, die die KMU-Definition erfüllen: weniger als 250 Mitarbeitende und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Ein Einzelmakler mit Gewerbeanmeldung liegt weit darunter. Nicht antragsberechtigt bist du nur bei laufender Insolvenz oder wenn du selbst als Berater tätig bist.

MS
Milan Schuster
Gründer von EstatePartner. Baut mit seinem Team SEO-Websites für Immobilienmakler, datenbasiert, auf Basis von 228 vermessenen Gewinner-Seiten.